Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Bei Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten. Einen solchen Notfall am eigenen Tier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht:
Sollte Ihr Haustier bereits seit einiger Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein. Da deren Behandlung viel Zeit in Anspruch nehmen kann und die Praxen im Notdienst nur mit einer Notbesetzung arbeiten, kann es außerdem zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Anzeichen eines Notfalls:
Im Notfall außerhalb der Sprechzeiten versuchen Sie bitte, mich unter der Handy-Nummer 0170-4401126 zu erreichen. In Notfällen nachts oder am Wochenende erfahren Sie den zuständigen Notdienst auf unserem Anrufbeantworter unter der Praxis-Nummer 06408-62471. Außerdem arbeiten wir mit der Tierklinik Dr. Lemmer im Ebsdorfergrund zusammen, ca. 30 Minuten Fahrtzeit entfernt, auch dort wird ein 24 h Notdienst angeboten.Tel. 06424-6755
Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Die Folgebehandlung erfolgt üblicherwiese in der Haustierarztpraxis.
Umfangreiche Untersuchungen werden im Notfalldienst nicht durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!
Die Kosten für eine Notfallbehandlung liegen um ein Merhfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.
Die Gebührenordnung regelt, dass für eine Notfallbehandlung eine Notdienstgebühr von 59 Euro erhoben wird, außerdem werden alle Leistungen/Behandlungen zum 2fachen Gebührensatz abgerechnet.
Im Notdienst muss mit EC (und PIN) oder bar bezahlt werden.